Neue Regelung 2017 | Was brauche ich als Modellflug- oder Drohnenpilot?

Gesetzeslage Kopter

Da ich die letzten Wochen immer wieder darauf angesprochen wurde, was genau man nach der Gesetzesänderung 2017 für den privaten Betrieb eines Multikopters oder eines Modellflugzeugs an Freigaben oder Genehmigungen benötigt, möchte ich dies hier in einem kurzen Artikel noch einmal zusammenfassen.
Auf die Gesetze bzw. die Luftverkehrtsordnung im eigentlichen Sinne gehe ich an dieser Stelle allerdings nicht näher ein, da diese im Zuge des Erwerbs eines Kenntnisnachweises sowieso behandelt werden.

Kurz vorweg: Die hier aufgegeführten Regelungen gelten für den deutschen Luftraum und den nicht-gewerblichen Flug. Da es bisher keine EU-weite, geschweige denn weltweit einheitliche Regelung gibt, sollte man sich im Vorfeld über die jeweils gültigen Gesetze informieren, wenn man z.B. im Auslandsurlaub fliegen möchte.

Kennzeichnung des Fluggeräts:

Jedes Flugmodell bzw. jeder Multikopter mit einem Abfluggewicht von mehr als 250g muss mit einer feuerfesten Kennzeichnung versehen werden. Dafür ist laut BMVI ein kleines Aluminumschild mit Name und Anschrift des Piloten ausreichend.

Muss ich für ein Spielzeug auch so einen großen Aufwand betreiben?

Zunächst ist es so, dass man laut dem neuen Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne viel “Papierkram” fliegen darf:

  • Das maximales Abfluggewicht des Flugmodells / Multikopters übersteigt nicht die 2000g.
  • Eine maximale Flughöhe von 100m Metern wird nicht überschritten.
  • Entsprechende Kennzeichnung ist vorhanden (siehe oben).

Angesichts des Schadens der selbst mit einem Modell unter zwei Kilogramm angerichtet werden kann, sollte auf jeden Fall eine adäquate Versicherung vorhanden sein.
Tipp: In vielen Hausrats- und Haftpflichtversicherung sind ferngesteuerte Spielzeuge mit abgedeckt. Am besten mal bei der Versicherung anfragen. (Ansonsten eine explizite Modellflugversicherung abschließen, Infos dazu weiter unten).

Kenntnisnachweis – wie und wofür?

Ab Oktober 2017 wird der “Drohnen-Führerschein”, ein Flugkundenachweis im Sinne des § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO eingeführt. Dieser ist für jeden Piloten notwendig, der ein Fluggerät steuern möchte, welches nicht mehr als Spielzeug (siehe oben) eingestuft wird. Gültig ist dieser Nachweis für die private Nutzung. Sobald eine gewerbliche Nutzung zu Grunde liegt, ist eine Ausbildung mit entsprechender handschriftlicher Prüfung bei einer offiziellen Stelle (oder ein Flugschein im manntragenden Bereich) notwendig, das aber nur nebenbei.
Der Kenntnisnachweis als Privatperson kann bei verschiedenen vom Luftfahrtbundesamt zertifizierten Stellen oder durch einen Luftsportverband erworben werden. Der Deutsche Aero Club bietet z.B. ein Online-Seminar an, bei dem gegen eine Gebühr die Prüfung gleich online abgelegt und das Zertifikat selbst ausgedruckt werden kann. (https://kenntnisnachweis-modellflug.de).
Wenn auf einem zugelassenen Modellflugplatz geflogen wird, ist dieses Zertifikat nicht erforderlich.

Versicherung:

Eine Versicherung sollte eigentlich selbstverständlich sein, laut der aktuellen Gesetzeslage ist diese nunmehr auch Pflicht. Viele Versicherungsunternehmen haben mittlerweile spezielle Modellflug- oder Multikopterversicherungen im Angebot. Meiner persönlichen Erfahrung nach ist es allerdings günstiger, wenn man sich bei einem der deutschen Modellflugverbände anmeldet und versichert.
Das wären beispielsweise:

Zum Verständnis: Bei der Versicherung handelt es sich in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden im Falle eines Absturzes oder Unfalls etc. haftet. Der Wert des Modells selbst ist dadurch nicht abgedeckt. Soll ein Modell bzw. eine Multikopter versichert werden, ist eine Kaskoversicherung notwendig.

Wie sieht es mit FPV aus?

FPV, also First Person View – das Steuern eines Fluggerätes mit Livebildübertragung auf einen Monitor oder eine Videobrille ist unter gewissen Voraussetzungen kein Problem:

  • Der Flug findet unterhalb einer Höhe von 30 Metern
  • Das Fluggerät ist nicht schwerer als 250 Gramm
  • Wenn Abfluggewicht höher als 250 g ist, muss eine zweite Person das Modell ständig beobachten und in der Lage sein, den Piloten auf Gefahren hinzuweisen (sog. Spotter – Regelung).

Die Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht gilt selbstverständlich auch für den FPV-Flug.

Überprüfung durch die Behörden:

Aktuell ist es so, dass die Behörden nur sehr wenig kontrollieren, weil schlichtweg noch das Fachwissen fehlt. Ich selbst wurde in den letzten sieben Jahren, in denen ich aktiv mit dem Kopter Luftaufnahmen erstelle, zweimal kontrolliert und musste meine damals noch erforderliche Aufstiegsgenemigung für Luftaufnahmen und Versicherung nachweisen. Dies geschah aber wohl eher aus Neugier der Polizeibeamten, die sich für meine Fluggeräte interessierten.
In Zukunft werden hier sicher auch verstärkt Schulungen durchgeführt, sodass die Polizisten auch über die Gesetzeslage informiert sind und mit Sicherheit auch öfter mal kontrollieren werden.

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